Geschäftsordnung des Schachclubs "Toller Springer" Polch
zuletzt geändert auf der Jahreshauptversammlung am 29.06.2012.
Rechte und Pflichten der Vorstandsmitglieder
1. Vorsitzender:
Er vertritt den Verein nach außen. Der Vorsitzende hat die Aufgaben und die Pflichten, die ihm vom Gesetzgeber gegeben sind. Er muss über alle wichtigen Vorgänge, die das Vereinsleben betreffen, sofort unterrichtet werden. Er führt in Verbindung mit dem Vorstand die notwendigen Entscheidungen herbei.
Materialwart:
Der Materialwart kümmert sich um das Material. Er ist dafür verantwortlich, dass das Material in Ordnung gehalten wird. Dies erstreckt sich auf Reparaturen, Vollständigkeit, evtl. Vorschläge zur Neubeschaffung sowie Aus- bzw. Verleihen des Materials.
Schatzmeister:
Er hat die Verfügungsgewalt über das Vereinsvermögen in Übereinstimmung mit dem 1. Vor-sitzenden, bei außergewöhnlichen Ausgaben in Übereinstimmung mit dem Vorstand.
Geschäftsführer:
Er ist für den Schriftverkehr verantwortlich. Dazu gehören: Mannschaftsmeldungen an den zuständigen Turnierleiter, Mitgliedermeldungen, Veröffentlichungen in der Presse sowie der weitere Schriftverkehr.
Rechte und Pflichten der Mannschaftsführer und Turnierleiter
Mannschaftsführer:
Jede Mannschaft des Schachclubs hat vor Beginn der Saison einen Mannschaftsführer zu wählen. Er erledigt alle sie betreffenden Angelegenheiten (z. B. Ausfüllen des Spielberichts; Meldung der Spielergebnisse an den Turnierleiter).
Turnierleiter:
Er sorgt für Austragung und Abwicklung der jeweiligen Turniere. Der Turnierleiter wird von der Mitgliederversammlung gewählt.
Aufgaben der Mannschaftsmitglieder
Diese haben bei Spielverhinderung rechtzeitig, d.h. bis zum Freitagabend vor dem Spiel, den Mannschaftsführer zu benachrichtigen.
Bei Mannschaftsspielen sollen sich die Spieler 15 Minuten vor dem angesetzten Spielbeginn am Spielort einfinden.
Diese Geschäftsordnung kann gemäß der Satzung des Schachclubs Polch geändert werden.
Polch, 29. Juni 2012
1. Vorsitzender Geschäftsführer